Änderung der belgischen Verordnung

Am 31. Oktober 2017 haben die belgischen Behörden den Königlichen Erlass vom 19. September 2017 veröffentlicht. Dieser ändert den Königlichen Erlass vom 3. März 1992 über das Inverkehrbringen von Nährstoffen und Lebensmitteln, denen Nährstoffe zugesetzt wurden.

Thiamin, Riboflavin, Pantothensäure, Vitamin B12, Biotin, Chlorid und Natrium: Aufhebung der bestehenden Höchstmengen
Vitamin C, Vitamin D, Vitamin E, Vitamin K, Folsäure, Bor, Fluorid, Eisen und Kupfer: Anhebung der Höchstgehalte
Mangan: Senkung des Höchstgehalts
Für die Kennzeichnung von Produkten, die einen bestimmten Gehalt an Vitamin K, Kalium, Zink und Nikotinsäure enthalten, werden obligatorische Warnhinweise vorgeschrieben.

Alle auf dem belgischen Markt befindlichen Produkte müssen bis spätestens September 2019 den Anforderungen entsprechen.

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